{"id":7622,"date":"2021-05-04T11:47:27","date_gmt":"2021-05-04T09:47:27","guid":{"rendered":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/?p=7622"},"modified":"2021-05-04T12:02:05","modified_gmt":"2021-05-04T10:02:05","slug":"polnische-tradition-der-freiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/2021\/05\/04\/polnische-tradition-der-freiheit\/","title":{"rendered":"Polnische Tradition der Freiheit"},"content":{"rendered":"\n<p style=\"text-align: justify\">Die polnische Verfassung vom 3. Mai 1791 ist als das zweite \u2013 nach dem amerikanischen \u2013 niedergeschriebene Grundgesetz und als ein gro\u00dfer Freiheitsakt des ausgehenden 18. Jahrhunderts in die Geschichte eingegangen. Sie ordnete die Grunds\u00e4tze des Staatswesens neu und stellte dabei fest, dass \u201ejede Gewalt in der menschlichen Gesellschaft dem Willen der Nation entspringt\u201c. Die Verfassung verk\u00fcndete gleiche Rechte f\u00fcr alle B\u00fcrger, auch wenn sie noch nicht alle Einwohner Polens zu Staatsb\u00fcrgern machte, und blieb zur\u00fcckhaltend in der Frage der Umgestaltung der sozialen St\u00e4ndeordnung, was im Zeitalter der Revolution, als bald versucht wurde, die Gleichheit auch mittels Guillotine einzuf\u00fchren, als vorteilhaft galt. Sie garantierte b\u00fcrgerliche Freiheiten: \u201eDaher verehren, verb\u00fcrgen und best\u00e4tigen wir die pers\u00f6nliche Sicherheit und alles irgend Jemandem rechtm\u00e4\u00dfig zukommende Eigenthum, als das wahrhafte Band der Gesellschaft, als den Augapfel der b\u00fcrgerlichen Freiheit, und wollen sie auch als solche f\u00fcr die k\u00fcnftigen Zeiten verehrt, verwahrt und unverletzt erhalten haben.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Gegensatz zur amerikanischen Verfassung war sie allerdings kein Staatsgr\u00fcndungsakt, in dem eine Nation <em>in statu nascendi<\/em> sich selbst Grundrechte verlieh. Ein derartiger Gr\u00fcndungsakt war im Falle Polens die Lubliner Union von 1569. Sie war jene, die als erste polnische Verfassung angesehen werden kann, denn mit ihr wurde eine neue politische Einheit, die <em>res publica, <\/em>die <em>\u201e<\/em>Rzeczpospolita\u201c geschaffen und es wurden die Regeln der Aus\u00fcbung der politischen Herrschaft festgelegt. Jedoch bedeutete auch dieser Akt lediglich den Abschluss eines langen Weges zum Zusammenschluss des K\u00f6nigreichs Polen und des Gro\u00dff\u00fcrstentums Litauen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Gegensatz zu anderen L\u00e4ndern Europas verwandelte sich Polen nicht von einer st\u00e4ndischen in eine absolute Monarchie, sondern zu einer Rzeczpospolita, einem gemischten Staatsystem aus einer Wahlmonarchie und einer Republik, wo etwa zehn Prozent der Bev\u00f6lkerung berechtigt waren, den K\u00f6nig und ihre Vertreter zum <em>Sejm<\/em> (Reichstag) und zu den <em>Sejmiki<\/em> (Landtage) zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Begriff der Freiheit, der in dieser stark ausgedehnten Rzeczpospolita beider Nationen, wie sie genannt wurde, vorherrschte, \u00e4hnelte jenem, den die Ideenhistoriker in den italienischen Stadtrepubliken geortet haben. Die B\u00fcrger dieses polnisch-litauischen Staates verglichen ihn gerne mit der Republik der alten R\u00f6mer. Der Staat war nach ihrem Verst\u00e4ndnis kein \u201eLeviathan\u201c, d. h. kein \u00fcber die politische Nation erhobenes Gebilde, sondern eine \u201egemeinsame Angelegenheit\u201c, die auf einem gemeinsamen Handeln fu\u00dfte. Die Freiheit wurde nicht nur als Freiheit des Einzelnen verstanden, sondern auch als die M\u00f6glichkeit, gemeinsam \u00fcber Gesetze zu entscheiden. In Polen gab es keine Inquisition, keine Verfolgung von Andersgl\u00e4ubigen \u2013 erst als Reaktion auf den verheerenden \u00dcberfall durch das protestantische Schweden 1655 wurde die Toleranz allm\u00e4hlich eingeschr\u00e4nkt. Die B\u00fcrger der Rzeczpospolita waren \u2013 und das kann man ohne \u00dcbertreibung sagen \u2013 die freiesten Menschen in Europa. Und sie hielten sich auch daf\u00fcr. Aus ihrer Sicht waren absolute Monarchien keine freien L\u00e4nder, sondern abschreckende Beispiele f\u00fcr die Versklavung, wo keine Meinungsfreiheit herrschte, wo ein Angeh\u00f6riger des Adelsstandes ohne Gerichtsurteil ins Gef\u00e4ngnis geworfen werden konnte und sich die Regierenden in wirtschaftliche Dinge einmischten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">F\u00fcr die intellektuellen Gr\u00f6\u00dfen Europas des 18. Jahrhunderts wie Diderot oder Voltaire, f\u00fcr die Verehrer aufgekl\u00e4rter Despoten, wie Katharina II. oder Friedrich der Gro\u00dfe, war diese polnische Freiheit ein Exzess, etwas, was der Vernunft zuwiderlief. Auch Kant klagte, Polen sei ein Land, wo jeder ein Herr und keiner ein Untertan sein wolle. Gleichzeitig wurde den Polen vorgehalten, dass diese Freiheit nur f\u00fcr einen Stand gelte, und zwar f\u00fcr den Adel.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das polnische Experiment mit der Freiheit wurde tats\u00e4chlich immer riskanter und bedrohte schlie\u00dflich den Fortbestand des Staates. Dieses politische System verlangte den Staatsb\u00fcrgern viel moralische St\u00e4rke ab, damit die Freiheit nicht in Willk\u00fcr und Anarchie ausartete. Die Verfassung vom 3. Mai war ein Versuch, das Staatsschiff wieder steuerbar zu machen und sie sollte zugleich den Staat vor einer Invasion von au\u00dfen wie auch vor einem inneren Zerfall sch\u00fctzen. Sie schr\u00e4nkte die Freiheit ein, um sie zu retten: Sie f\u00fchrte die Erbmonarchie ein, entzog dem besitzlosen Adel seine politischen Rechte und weitete die Rechte der b\u00fcrgerlichen Einwohner Polens aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Jene, die sich gegen die Verfassung stellten und Zarin Katharina II. um ein Eingreifen ersuchten, beriefen sich auf die \u201eKardinalrechte\u201c und althergebrachte Freiheiten. Aus Furcht vor einem angeblichen inneren Despotismus wandten sie sich an die gr\u00f6\u00dfte absolute Herrscherin Europas. Fremde Heere \u2013 das preu\u00dfische und das russische \u2013 stellten bereitwillig \u201edie Ordnung\u201c und die \u201eRechtsstaatlichkeit\u201c wieder her und zerst\u00f6rten diesen einzigartigen Raum der Freiheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">H\u00e4tte die Rzeczpospolita \u00fcberlebt, w\u00e4re die Geschichte Europas anders verlaufen: Die Traditionen des klassischen Republikanismus w\u00e4ren nicht so leicht in Vergessenheit geraten, der russische Despotismus w\u00e4re au\u00dferhalb der Grenzen Europas geblieben, und der preu\u00dfische Militarismus w\u00e4re geb\u00e4ndigt geworden. Nach dem Verlust der Unabh\u00e4ngigkeit und im Bewusstsein dar\u00fcber, dass ohne sie auch keine vollst\u00e4ndige pers\u00f6nliche Freiheit m\u00f6glich ist, k\u00e4mpften die Polen das ganze 19. Jahrhundert f\u00fcr deren Wiedererlangung &#8211; angefangen mit dem Ko\u015bciuszko-Aufstand 1794. Dieses polnische Bekenntnis zur Freiheit wurde auch im 20. Jahrhundert sichtbar: 1920 bei der Abwehr des Vormarsches der Bolschewiki nach Europa, 1939 im bewaffneten Kampf gegen das Dritte Reich, 1980 bei der Entstehung der \u201eSolidarno\u015b\u0107\u201c und 1989 bei der \u00dcberwindung des Kommunismus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Der Text wurde zeitgleich mit der polnischen Monatszeitschrift &#8222;Wszystko co Najwa\u017cniejsze&#8221; in Zusammenarbeit mit dem polnischen Institut des Nationalen Gedenkens (IPN) und der KGHM ver\u00f6ffentlicht.<\/em><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die polnische Verfassung vom 3. Mai 1791 ist als das zweite \u2013 nach dem amerikanischen \u2013 niedergeschriebene Grundgesetz und als ein gro\u00dfer Freiheitsakt des ausgehenden 18. Jahrhunderts in die Geschichte eingegangen. Sie ordnete die Grunds\u00e4tze des Staatswesens neu und stellte dabei fest, dass \u201ejede Gewalt in der menschlichen Gesellschaft dem Willen der Nation entspringt\u201c. 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Sie garantierte b\u00fcrgerliche Freiheiten: \u201eDaher verehren, verb\u00fcrgen und best\u00e4tigen wir die pers\u00f6nliche Sicherheit und alles irgend Jemandem rechtm\u00e4\u00dfig zukommende Eigenthum, als das wahrhafte Band der Gesellschaft, als den Augapfel der b\u00fcrgerlichen Freiheit, und wollen sie auch als solche f\u00fcr die k\u00fcnftigen Zeiten verehrt, verwahrt und unverletzt erhalten haben.\u201c\\nIm Gegensatz zur amerikanischen Verfassung war sie allerdings kein Staatsgr\u00fcndungsakt, in dem eine Nation in statu nascendi sich selbst Grundrechte verlieh. Ein derartiger Gr\u00fcndungsakt war im Falle Polens die Lubliner Union von 1569. Sie war jene, die als erste polnische Verfassung angesehen werden kann, denn mit ihr wurde eine neue politische Einheit, die res publica, die \u201eRzeczpospolita\u201c geschaffen und es wurden die Regeln der Aus\u00fcbung der politischen Herrschaft festgelegt. Jedoch bedeutete auch dieser Akt lediglich den Abschluss eines langen Weges zum Zusammenschluss des K\u00f6nigreichs Polen und des Gro\u00dff\u00fcrstentums Litauen.\\nIm Gegensatz zu anderen L\u00e4ndern Europas verwandelte sich Polen nicht von einer st\u00e4ndischen in eine absolute Monarchie, sondern zu einer Rzeczpospolita, einem gemischten Staatsystem aus einer Wahlmonarchie und einer Republik, wo etwa zehn Prozent der Bev\u00f6lkerung berechtigt waren, den K\u00f6nig und ihre Vertreter zum Sejm (Reichstag) und zu den Sejmiki (Landtage) zu w\u00e4hlen.\\nDer Begriff der Freiheit, der in dieser stark ausgedehnten Rzeczpospolita beider Nationen, wie sie genannt wurde, vorherrschte, \u00e4hnelte jenem, den die Ideenhistoriker in den italienischen Stadtrepubliken geortet haben. Die B\u00fcrger dieses polnisch-litauischen Staates verglichen ihn gerne mit der Republik der alten R\u00f6mer. Der Staat war nach ihrem Verst\u00e4ndnis kein \u201eLeviathan\u201c, d. h. kein \u00fcber die politische Nation erhobenes Gebilde, sondern eine \u201egemeinsame Angelegenheit\u201c, die auf einem gemeinsamen Handeln fu\u00dfte. Die Freiheit wurde nicht nur als Freiheit des Einzelnen verstanden, sondern auch als die M\u00f6glichkeit, gemeinsam \u00fcber Gesetze zu entscheiden. In Polen gab es keine Inquisition, keine Verfolgung von Andersgl\u00e4ubigen \u2013 erst als Reaktion auf den verheerenden \u00dcberfall durch das protestantische Schweden 1655 wurde die Toleranz allm\u00e4hlich eingeschr\u00e4nkt. Die B\u00fcrger der Rzeczpospolita waren \u2013 und das kann man ohne \u00dcbertreibung sagen \u2013 die freiesten Menschen in Europa. Und sie hielten sich auch daf\u00fcr. Aus ihrer Sicht waren absolute Monarchien keine freien L\u00e4nder, sondern abschreckende Beispiele f\u00fcr die Versklavung, wo keine Meinungsfreiheit herrschte, wo ein Angeh\u00f6riger des Adelsstandes ohne Gerichtsurteil ins Gef\u00e4ngnis geworfen werden konnte und sich die Regierenden in wirtschaftliche Dinge einmischten.\\nF\u00fcr die intellektuellen Gr\u00f6\u00dfen Europas des 18. Jahrhunderts wie Diderot oder Voltaire, f\u00fcr die Verehrer aufgekl\u00e4rter Despoten, wie Katharina II. oder Friedrich der Gro\u00dfe, war diese polnische Freiheit ein Exzess, etwas, was der Vernunft zuwiderlief. Auch Kant klagte, Polen sei ein Land, wo jeder ein Herr und keiner ein Untertan sein wolle. Gleichzeitig wurde den Polen vorgehalten, dass diese Freiheit nur f\u00fcr einen Stand gelte, und zwar f\u00fcr den Adel.\\nDas polnische Experiment mit der Freiheit wurde tats\u00e4chlich immer riskanter und bedrohte schlie\u00dflich den Fortbestand des Staates. Dieses politische System verlangte den Staatsb\u00fcrgern viel moralische St\u00e4rke ab, damit die Freiheit nicht in Willk\u00fcr und Anarchie ausartete. Die Verfassung vom 3. Mai war ein Versuch, das Staatsschiff wieder steuerbar zu machen und sie sollte zugleich den Staat vor einer Invasion von au\u00dfen wie auch vor einem inneren Zerfall sch\u00fctzen. Sie schr\u00e4nkte die Freiheit ein, um sie zu retten: Sie f\u00fchrte die Erbmonarchie ein, entzog dem besitzlosen Adel seine politischen Rechte und weitete die Rechte der b\u00fcrgerlichen Einwohner Polens aus.\\nJene, die sich gegen die Verfassung stellten und Zarin Katharina II. um ein Eingreifen ersuchten, beriefen sich auf die \u201eKardinalrechte\u201c und althergebrachte Freiheiten. Aus Furcht vor einem angeblichen inneren Despotismus wandten sie sich an die gr\u00f6\u00dfte absolute Herrscherin Europas. 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Mai 1791 ist als das zweite \u2013 nach dem amerikanischen \u2013 niedergeschriebene Grundgesetz und als ein gro\u00dfer Freiheitsakt des ausgehenden 18. Jahrhunderts in die Geschichte eingegangen. Sie ordnete die Grunds\u00e4tze des Staatswesens neu und stellte dabei fest, dass \u201ejede Gewalt in der menschlichen Gesellschaft dem Willen der Nation entspringt\u201c. Die Verfassung verk\u00fcndete gleiche Rechte f\u00fcr alle B\u00fcrger, auch wenn sie noch nicht alle Einwohner Polens zu Staatsb\u00fcrgern machte, und blieb zur\u00fcckhaltend in der Frage der Umgestaltung der sozialen St\u00e4ndeordnung, was im Zeitalter der Revolution, als bald versucht wurde, die Gleichheit auch mittels Guillotine einzuf\u00fchren, als vorteilhaft galt. Sie garantierte b\u00fcrgerliche Freiheiten: \u201eDaher verehren, verb\u00fcrgen und best\u00e4tigen wir die pers\u00f6nliche Sicherheit und alles irgend Jemandem rechtm\u00e4\u00dfig zukommende Eigenthum, als das wahrhafte Band der Gesellschaft, als den Augapfel der b\u00fcrgerlichen Freiheit, und wollen sie auch als solche f\u00fcr die k\u00fcnftigen Zeiten verehrt, verwahrt und unverletzt erhalten haben.\u201c\nIm Gegensatz zur amerikanischen Verfassung war sie allerdings kein Staatsgr\u00fcndungsakt, in dem eine Nation in statu nascendi sich selbst Grundrechte verlieh. Ein derartiger Gr\u00fcndungsakt war im Falle Polens die Lubliner Union von 1569. Sie war jene, die als erste polnische Verfassung angesehen werden kann, denn mit ihr wurde eine neue politische Einheit, die res publica, die \u201eRzeczpospolita\u201c geschaffen und es wurden die Regeln der Aus\u00fcbung der politischen Herrschaft festgelegt. Jedoch bedeutete auch dieser Akt lediglich den Abschluss eines langen Weges zum Zusammenschluss des K\u00f6nigreichs Polen und des Gro\u00dff\u00fcrstentums Litauen.\nIm Gegensatz zu anderen L\u00e4ndern Europas verwandelte sich Polen nicht von einer st\u00e4ndischen in eine absolute Monarchie, sondern zu einer Rzeczpospolita, einem gemischten Staatsystem aus einer Wahlmonarchie und einer Republik, wo etwa zehn Prozent der Bev\u00f6lkerung berechtigt waren, den K\u00f6nig und ihre Vertreter zum Sejm (Reichstag) und zu den Sejmiki (Landtage) zu w\u00e4hlen.\nDer Begriff der Freiheit, der in dieser stark ausgedehnten Rzeczpospolita beider Nationen, wie sie genannt wurde, vorherrschte, \u00e4hnelte jenem, den die Ideenhistoriker in den italienischen Stadtrepubliken geortet haben. Die B\u00fcrger dieses polnisch-litauischen Staates verglichen ihn gerne mit der Republik der alten R\u00f6mer. Der Staat war nach ihrem Verst\u00e4ndnis kein \u201eLeviathan\u201c, d. h. kein \u00fcber die politische Nation erhobenes Gebilde, sondern eine \u201egemeinsame Angelegenheit\u201c, die auf einem gemeinsamen Handeln fu\u00dfte. Die Freiheit wurde nicht nur als Freiheit des Einzelnen verstanden, sondern auch als die M\u00f6glichkeit, gemeinsam \u00fcber Gesetze zu entscheiden. In Polen gab es keine Inquisition, keine Verfolgung von Andersgl\u00e4ubigen \u2013 erst als Reaktion auf den verheerenden \u00dcberfall durch das protestantische Schweden 1655 wurde die Toleranz allm\u00e4hlich eingeschr\u00e4nkt. Die B\u00fcrger der Rzeczpospolita waren \u2013 und das kann man ohne \u00dcbertreibung sagen \u2013 die freiesten Menschen in Europa. Und sie hielten sich auch daf\u00fcr. Aus ihrer Sicht waren absolute Monarchien keine freien L\u00e4nder, sondern abschreckende Beispiele f\u00fcr die Versklavung, wo keine Meinungsfreiheit herrschte, wo ein Angeh\u00f6riger des Adelsstandes ohne Gerichtsurteil ins Gef\u00e4ngnis geworfen werden konnte und sich die Regierenden in wirtschaftliche Dinge einmischten.\nF\u00fcr die intellektuellen Gr\u00f6\u00dfen Europas des 18. Jahrhunderts wie Diderot oder Voltaire, f\u00fcr die Verehrer aufgekl\u00e4rter Despoten, wie Katharina II. oder Friedrich der Gro\u00dfe, war diese polnische Freiheit ein Exzess, etwas, was der Vernunft zuwiderlief. Auch Kant klagte, Polen sei ein Land, wo jeder ein Herr und keiner ein Untertan sein wolle. Gleichzeitig wurde den Polen vorgehalten, dass diese Freiheit nur f\u00fcr einen Stand gelte, und zwar f\u00fcr den Adel.\nDas polnische Experiment mit der Freiheit wurde tats\u00e4chlich immer riskanter und bedrohte schlie\u00dflich den Fortbestand des Staates. Dieses politische System verlangte den Staatsb\u00fcrgern viel moralische St\u00e4rke ab, damit die Freiheit nicht in Willk\u00fcr und Anarchie ausartete. Die Verfassung vom 3. Mai war ein Versuch, das Staatsschiff wieder steuerbar zu machen und sie sollte zugleich den Staat vor einer Invasion von au\u00dfen wie auch vor einem inneren Zerfall sch\u00fctzen. Sie schr\u00e4nkte die Freiheit ein, um sie zu retten: Sie f\u00fchrte die Erbmonarchie ein, entzog dem besitzlosen Adel seine politischen Rechte und weitete die Rechte der b\u00fcrgerlichen Einwohner Polens aus.\nJene, die sich gegen die Verfassung stellten und Zarin Katharina II. um ein Eingreifen ersuchten, beriefen sich auf die \u201eKardinalrechte\u201c und althergebrachte Freiheiten. Aus Furcht vor einem angeblichen inneren Despotismus wandten sie sich an die gr\u00f6\u00dfte absolute Herrscherin Europas. Fremde Heere \u2013 das preu\u00dfische und das russische \u2013 stellten bereitwillig \u201edie Ordnung\u201c und die \u201eRechtsstaatlichkeit\u201c wieder her und zerst\u00f6rten diesen einzigartigen Raum der Freiheit.\nH\u00e4tte die Rzeczpospolita \u00fcberlebt, w\u00e4re die Geschichte Europas anders verlaufen: Die Traditionen des klassischen Republikanismus w\u00e4ren nicht so leicht in Vergessenheit geraten, der russische Despotismus w\u00e4re au\u00dferhalb der Grenzen Europas geblieben, und der preu\u00dfische Militarismus w\u00e4re geb\u00e4ndigt geworden. Nach dem Verlust der Unabh\u00e4ngigkeit und im Bewusstsein dar\u00fcber, dass ohne sie auch keine vollst\u00e4ndige pers\u00f6nliche Freiheit m\u00f6glich ist, k\u00e4mpften die Polen das ganze 19. Jahrhundert f\u00fcr deren Wiedererlangung - angefangen mit dem Ko\u015bciuszko-Aufstand 1794. Dieses polnische Bekenntnis zur Freiheit wurde auch im 20. Jahrhundert sichtbar: 1920 bei der Abwehr des Vormarsches der Bolschewiki nach Europa, 1939 im bewaffneten Kampf gegen das Dritte Reich, 1980 bei der Entstehung der \u201eSolidarno\u015b\u0107\u201c und 1989 bei der \u00dcberwindung des Kommunismus.\nDer Text wurde zeitgleich mit der polnischen Monatszeitschrift \"Wszystko co Najwa\u017cniejsze\" in Zusammenarbeit mit dem polnischen Institut des Nationalen Gedenkens (IPN) und der KGHM ver\u00f6ffentlicht.\n\u00a0"},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"pl-PL","@id":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/2021\/05\/04\/polnische-tradition-der-freiheit\/#primaryimage","url":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/prof.-Zdzislaw-Krasnode\u0328bski.jpeg","contentUrl":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/05\/prof.-Zdzislaw-Krasnode\u0328bski.jpeg","width":960,"height":960},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/2021\/05\/04\/polnische-tradition-der-freiheit\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Home","item":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/pl\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Polnische Tradition der Freiheit"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/#website","url":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/","name":"Instytut Polski w Wiedniu","description":"Instytuty Polskie","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"pl-PL"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/#\/schema\/person\/c467341e03d74ebd7e73a7f5b6f0f563","name":"sienkiewiczj","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"pl-PL","@id":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/#\/schema\/person\/image\/","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/cb2b8c3eb2ad692da31a6ef44402cf09?s=96&d=mm&r=g","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/cb2b8c3eb2ad692da31a6ef44402cf09?s=96&d=mm&r=g","caption":"sienkiewiczj"},"url":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/author\/sienkiewiczj\/"}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7622","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/users\/87"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7622"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7622\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7629,"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7622\/revisions\/7629"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/media\/7614"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7622"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7622"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/instytutpolski.pl\/wien\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7622"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}