16-05-2019 Aktuelles

Wir suchen einen Praktikanten/eine Praktikantin

Das Polnische Institut Wien bietet Studenten/-innen die Möglichkeit, unentgeltlich ein Studentenpraktikum (ein bis drei Monate) zu absolvieren. Die Organisation und die Regeln für Praktika finden Sie in der folgenden Verordnung.

Kandidaten/-innen, die sich um ein Studentenpraktikum bewerben, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • die polnische Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU haben;
  • im letzten Jahr eines Studiums ersten Grades (Bachelorstudium), in einem der letzten drei Jahre eines Magisterstudiums, eines Studiums dritten Grades (Doktorandenstudium) oder eines Aufbaustudiums studieren;
  • ein Fach unter Berücksichtigung der Anforderungen des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, im Besonderen des Polnischen Instituts Wien (z. B. Auslandsbeziehungen, Journalismus, Kulturmanagement, humanistische und künstlerische Fachrichtungen) studieren;
  • bei der Bewerbung um ein Praktikum im Polnischen Institut Wien sind Sprachkenntnisse in Polnisch und in Deutsch erforderlich.

Erforderliche Dokumente:

die Bewerbung ist auf einem entsprechenden Bewerbungsformular 45 Tage vor dem beabsichtigten Praktikumstermin an den Direktor des Polnischen Instituts Wien zu richten;
eine Bescheinigung des Dekanats, ausgefüllt laut dem im entsprechenden Bewerbungsformular enthaltenen Muster;
der Europass-Lebenslauf;
eine Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Angaben zur Person und dem Gültigkeitsdatum;
eine Erklärung laut Muster (S. 6-7), dass die Bedingungen bezüglich des Praktikums zur Kenntnis genommen wurden;
eine Erklärung im Original über einwandfreien Leumund (Unbescholtenheit) laut Muster (Anhang Nr. 2 der Verordnung).

Die oben genannten Dokumente können per E-Mail an sekretariat.wien@instytutpolski.org eingereicht werden. Die Originale müssen jedoch spätestens am ersten Tag zu Beginn des Praktikums vorgelegt werden.

Zusätzlich ist der/die Praktikant/-in verpflichtet spätestens am Tag des Praktikumsbeginns eine Originalbescheinigung über Abschluss eines Unfallversicherungsvertrags (Versicherungen gegen Unfallfolgen) für den Zeitraum des Praktikums vorzulegen. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags kann insbesondere mit einer Bescheinigung der Hochschule oder der Versicherungsgesellschaft, mit der European Youth Card (EURO

Das Praktikum im Polnischen Institut Wien ist unentgeltlich. Es werden keine Kosten für Hin-und Rückfahrtkarten, für Verpflegung und Unterkunft, Kranken- und Unfallversicherung übernommen.

Alle weiteren Informationen befinden sich auf der Internetseite www.msz.gov.pl unter „Praca, kariera, praktyki“ („Beschäftigung, Kariere, Praktika“).


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