Die am 3. Mai 1791 in Warschau vom Sejm der Republik Polen angenommene polnische Verfassung war die erste Verfassung Europas und die zweite moderne Verfassung der Welt.
Die Verfassungsautoren ließen sich von den politischen Gedanken und der Philosophie der europäischen Aufklärung und der 1787 verabschiedeten amerikanischen Verfassung inspirieren. Sie glaubten, dass die Macht dem Wohl der ganzen Nation dienen sollte und nicht nur den Interessen privilegierter Klassen. Die Verfassung sollte neue Reformen zur Stärkung des Staates einleiten. Heute sind die Maßnahmen zur Verteidigung des damals gefährdeten Polens gegenüber seinen Nachbarn ein Beispiel für die Verantwortung und Einsicht der gesellschaftlichen Eliten. Die endgültige Teilung Polens durch Österreich, Preußen und Russland im Jahre 1795 führte zum Verlust der polnischen Staatlichkeit. Jahre später kamen die Mitverfasser der Verfassung vom 3. Mai, Ignacy Potocki und Hugo Kołłątaj, zu dem Schluss, dass dies „der letzte Wille und das Testament eines untergehenden Mutterlandes“ sei.
Die Feier der Verfassung vom 3. Mai wurde im geteilten Polen verboten. Als Polen nach dem Ersten Weltkrieg seine Unabhängigkeit wiedererlangte, wurde der Jahrestag der Verfassung vom 3. Mai 1919 zum Nationalfeiertag erklärt. Unter deutscher und sowjetischer Besatzung war es verboten, den 3. Mai als Verfassungstag zu begehen. Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchten die kommunistischen Behörden in Warschau, die Feierlichkeiten zum 3. Mai zu verbieten, weil sie sich auf die Traditionen des unabhängigen Polens und seinen national-katholischen Geist beriefen. Stattdessen förderte die Propaganda den Tag der Arbeit. Viele Jahre lang gab es keine nationalen Feierlichkeiten anlässlich der Verfassung vom 3. Mai, und alle Versuche, den 3. Mai zu begehen, endeten in der Regel mit Verhaftungen und Verfolgungen. 1990, nach dem Fall des Kommunismus und der Wiedererlangung der Souveränität Polens, wurde die Vorkriegstradition wiederhergestellt und der 3. Mai wieder zum Nationalfeiertag erklärt.
Büro des Pressesprechers
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten