Die Erklärung über die Barrierefreiheit gilt für die Website des Außenministeriums institutpolski.pl/duesseldorf
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Polen verpflichtet sich, die Barrierefreiheit seiner Website in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des polnischen Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Erklärung über die Barrierefreiheit gilt für die Website des Außenministeriums.
Datum der Veröffentlichung der Website: 2020-06-01
Datum der letzten größeren Aktualisierung: 2020-06-01
Die Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten oder Ausschlüsse teilweise dem Gesetz über die digitale Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen für Websites und mobile Anwendungen.
Die Website kann Videos enthalten, zu denen keine Untertitel für gehörlose Personen hinzugefügt wurden. Wenn Sie in einer der drei Formen kommunizieren müssen: Polnische Gebärdensprache (PJM), Sprache und Prop-System (SJM), die Art und Weise, wie Gehörlose kommunizieren (SKOGN), senden Sie bitte eine Nachricht an bazi.tlumaczenia@msz.gov.pl.
Die Erklärung wurde am 2020-05-29.
Diese Erklärung wurde auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung durch eine öffentliche Stelle abgegeben.
Auf der Website können Standard-Tastaturkürzel verwendet werden.
Feedback und Kontaktdaten
Bei Problemen mit der Zugänglichkeit der Website kontaktieren Sie uns bitte unter redakcja@msz.gov.pl. Sie können sich auch unter der Telefonnummer 48 22 523 93 56 mit uns in Verbindung setzen. Auf dieselbe Weise können Sie nicht verfügbare Informationen beantragen und sich über mangelnde Zugänglichkeit beschweren.
Jeder hat das Recht, die Verfügbarkeit einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder eines ihrer Elemente zu beantragen. Sie können Informationen auch über eine alternative Zugangsmöglichkeit anfordern, z.B. durch Lesen eines digital nicht verfügbaren Dokuments, durch Beschreibung des Inhalts eines Films ohne Audiotranskription usw. Die Anfrage sollte die Identität der Person, die die Anfrage stellt, sowie einen Hinweis darauf enthalten, um welche Website oder mobile Anwendung es sich handelt und wie man kontaktiert werden kann. Wenn der Antragsteller Informationen über eine alternative Zugangsmöglichkeit wünscht, sollte er auch eine bequeme Art der Darstellung dieser Informationen angeben. Die öffentliche Einrichtung sollte dem Ersuchen so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Ersuchens nachkommen. Ist es nicht möglich, diese Frist einzuhalten, so teilt die öffentliche Stelle der antragstellenden Person unverzüglich mit, wann sie dem Antrag nachkommen kann, was nicht mehr als zwei Monate ab dem Datum des Antrags betragen darf. Wenn die digitale Zugänglichkeit nicht gewährleistet werden kann, kann die öffentliche Stelle eine alternative Zugangsmöglichkeit zu den Informationen vorschlagen. Weigert sich die öffentliche Stelle, einem Ersuchen um Zugänglichkeit oder einen alternativen Weg für den Zugang zu Informationen nachzukommen, so kann sich die ersuchende öffentliche Stelle über die Bereitstellung der digitalen Zugänglichkeit einer Website, einer mobilen Anwendung oder eines Elements einer Website oder einer mobilen Anwendung beschweren. Wenn das oben genannte Verfahren ausgeschöpft ist, kann auch ein Antrag an den Ombudsmann gestellt werden.
Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Beschwerde auch an den Ombudsmann gerichtet werden.
Architektonische Zugänglichkeit
Das Polnische Institut Düsseldorf teilt mit, dass im Rahmen der architektonischen Zugänglichkeit des Gebäudes und der repräsentativen Räume ein freier Zugang zur Einrichtung ohne Barrieren nicht möglich ist. Das Gebäude und der Sitz des Instituts ist ein Denkmal, das in die Denkmalliste der Stadt Düsseldorf aufgenommen wurde und als solches unter besonderem Schutz steht. Infolgedessen und der großen architektonischen Einschränkungen ist es nicht möglich, das Gebäude mit einer Treppenplattform oder einem Aufzug auszustatten, und folglich gibt es keinen Zugang für Menschen mit Behinderung im Rollstuhl. Dies gilt auch für den Zugang zur Galerie und zum Konferenzraum, die sich im ersten Stock befinden, sowie zur Bibliothek und zum Seminarraum, die sich im Untergeschoss befinden. Der Fußgängerweg auf der Straße am Eingang zum Gebäude hat keine abgesenkten Bordsteine. Solche Bordsteine befinden sich am Anfang und am Ende der Straße.