Polnisch-deutsche Perspektiven der Nürnberger Prozesse 1945-1949
Das Polnische Institut Düsseldorf, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, das Zentrum für verfolgte Künste in Solingen und das Deutsch-Osteuropäische Forum-Stiftung Gerhart-Hauptmann-Haus laden ein zur Podiumsdiskussion zum 80. Jahrestag des Beginns der Nürnberger Prozesse 20.11.1945 – 14.4.1949.
„Polnisch-deutsche Perspektiven der Nürnberger Prozesse“ mit
Dr. Ute Caumanns, Lehrstuhl für Osteuropäische Geschichte, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Dr. Dominika Uczkiewicz, Pilecki-Institut Warschau
Moderation: Dr. Jürgen Kaumkötter, Direktor des Zentrums für verfolgte Künste in Solingen
Dienstag, 28. April 2026, um 19:00 Uhr
Polnisches Institut Düsseldorf, Citadellstraße 7, 40213 Düsseldorf
Wir bitten um Anmeldungen zum 23. April 2026 per E-Mail an: duesseldorf@instytutpolski.pl
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde infolge der Vereinbarungen der Konferenzen von Jalta und Potsdam ein Internationaler Militärgerichtshof mit Sitz in Nürnberg eingerichtet, wo im November 1945 der erste der sogenannten Nürnberger Prozesse begann, der als Vorbild für die internationale Strafgerichtsbarkeit gilt. Die Anklagen konzentrierten sich auf vier Hauptkategorien: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, gegen die Menschlichkeit sowie Verschwörung.
Die Angeklagten in den Nürnberger Prozessen stellten einen Querschnitt der deutschen Eliten dar, die für die verbrecherische Politik des Dritten Reiches verantwortlich waren. Zu den Angeklagten gehörten unter anderem Hermann Göring, Joachim von Ribbentrop, Rudolf Hess, sowie Ärzte, Juristen, Unternehmer, Mitglieder der SS, der Gestapo und höhere Offiziere der Wehrmacht.
Die Rechtsprechung von Nürnberg wurde auch durch die Kriegsverbrecherprozesse vor dem Obersten Nationalgericht in Polen ergänzt.
Die Nürnberger Prozesse führten erstmals Begriffe wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Verbrechen gegen den Frieden in das Völkerrecht ein. Sie wiesen auf die individuelle Verantwortung der Täter hin, auch wenn diese im Namen des Staates handelten. Die Feststellungen von Nürnberg wurden zur Grundlage für die Entwicklung des internationalen Strafrechts und die Einrichtung des Strafgerichtshofs für Ruanda, des ehemaligen Jugoslawien und des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Sie definierten die Standards für faire Gerichtsverfahren und öffentliche Rechenschaftspflicht für schwerste Menschenrechtsverletzungen und dienen als Bezugspunkt für Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Völkermord im 20. und 21. Jahrhundert.
Die Nürnberger Prozesse beweisen, dass kein totalitäres System sich dem Urteil der Geschichte entziehen kann und dass die grundlegenden Werte von Recht und Gerechtigkeit zeitlos sind. Sie sind eine wichtige Mahnung und Grundlage für die Verteidigung der Menschenrechte.